Sehr geehrte Interessenten*innen,

gerne hätten wir Ihnen hier verschiedene Anwendungsbereiche der Osteopathie für Schwangere und Säuglinge vorgestellt.

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist uns das aber im Moment leider nicht möglich.

Um zu erfahren, ob Osteopathie auch für Ihre Beschwerden angewendet werden kann, rufen Sie gerne in unserem Sekretariat an.

Behandlungsgebühr

Eine Erstbehandlung kostet bei Säuglingen und Kindern 90€ (45 Minuten) eine Folgebehandlung kostet 65€ (30 Minuten).

Viele Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für Osteopathie für eine begrenzte Anzahl von Behandlungen.

Unser Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach und investieren Sie im Zweifel ein paar Euro zusätzlich in die Gesundheit ihres Kindes. Übrigens, viele Kassen verlangen für die Erstattung ein blaues „Privatrezept“, oder eine ärztliche Verordnung. Lassen Sie sich diese/s von Ihrem Arzt ausstellen und reichen Sie diese/s mit der Rechnung ein.

Privatversicherte haben etwas abweichende Preise aufgrund der Heilpraktikergebührenordnung.